Versand und Zahlungsbedingungen

 

LIEFERMÖGLICHKEIT:
Auf Grund einer sich eventuell ändernden Marktlage müssen wir uns die Lieferfähigkeit der einzelnen Produkte vorbehalten. Ab einer Sendung von 36 Flaschen liefern wir frei Haus an eine Zustelladresse in Österreich, bei geringeren Liefermengen behalten wir uns vor, anteilig Versandkosten, maximal € 7,00 pro Karton (zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer) zu verrechnen. Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers. Die Lieferzeit beträgt bis zu sieben Werktage ab Auftragserteilung. Gerät die Gottardi & Partner GmbH in Lieferverzug, hat der Kunde das Recht, nach Setzung einer angemessen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht für Produkte, welche auf Wunsch des Kunden auf nationalen oder internationalen Märkten im Einzellfall beschaffen werden. Hiervon ist das Rücktrittsrecht aufgrund von Lieferverzögerung ausgeschlossen.

ZAHLUNG:
Zahlbar innert 21 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Zahlungen sind ausschließlich mit schuldbefreiender Wirkung auf das unten angeführte oder auf der Rechnung abgedruckte Konto vorzunehmen. Unabhängig vom angegebenen Verwendungszweck werden eingehende Zahlungen zur Abdeckung der ältesten berechtigten Forderungen inkl. Verzugszinsen, Nebenkosten und Barauslagen herangezogen. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Bankverbindungen:
RAIFFEISEN Landesbank
IBAN: AT26 3600 0000 0051 5346

BTV Vierländerbank / Bank für Tirol und Vorarlberg AG IBAN: AT63 1600 0001 0057 0270

ZAHLUNGSVERZUG:
Bei verspäteter Zahlung ist die Gottardi & Partner GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank p.a. zu verrechnen.

GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Gottardi & Partner GmbH und dem Kunden und Lieferanten ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Innsbruck vereinbart.

EIGENTUMSVORBEHALT:
Sämtliche gelieferten Waren der Gottardi & Partner GmbH bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in deren Eigentum und sind vom Kunden pfleglich zu behandeln. Über Zugriffe durch Dritte ist die Gottardi & Partner GmbH vom Kunden unverzüglich und nachweislich zu verständigen. Die Weiterveräußerung der durch die Gottardi & Partner GmbH gelieferten Waren vor der vollständigen Bezahlung, durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Gottardi & Partner GmbH zulässig.


 

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